Barrierefreiheit im Netz wird Pflicht – Was das neue Gesetz für Websites bedeutet
- ninaschrade
- vor 4 Tagen
- 1 Min. Lesezeit
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – ein Begriff, der erstmal etwas sperrig klingt, aber einen wichtigen Schritt in Richtung digitale Teilhabe markiert. Ziel ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen – darunter auch Websites – für alle Menschen zugänglich zu machen, insbesondere für Menschen mit Einschränkungen.
Wen betrifft das neue Gesetz?
Die gute Nachricht vorweg: Kleinunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind aktuell von der Pflicht ausgenommen. Dennoch ist es sinnvoll (und fair), Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal der eigenen Website zu betrachten – auch über gesetzliche Anforderungen hinaus.
Was bedeutet barrierefrei überhaupt?
Barrierefreie Websites ermöglichen es allen Nutzer*innen, Inhalte zu verstehen und zu bedienen – egal ob mit Seh-, Hör- oder Mobilitätseinschränkungen. Das umfasst z. B.:
gute Kontraste und klare Schriftarten
verständliche Sprache
Bedienbarkeit ohne Maus
beschreibende Alternativtexte für Bilder
strukturierter Aufbau mit Überschriften
Muss ich jetzt sofort alles ändern?
Nein, keine Sorge. Wenn du von der Regelung betroffen bist, solltest du die Zeit nutzen, um deine Website auf Barrierefreiheit zu prüfen und ggf. anzupassen. Das ist oft einfacher, als man denkt – und es lohnt sich: Eine barrierefreie Website ist nicht nur inklusiver, sondern meist auch nutzerfreundlicher, schneller und besser bei Google auffindbar.
Wir helfen dir dabei!
Du bist unsicher, ob deine Website den Anforderungen entspricht oder möchtest sie einfach mal professionell checken lassen? Wir übernehmen das gerne für dich. Mit einem kurzen Website-Check zeigen wir dir, wo du stehst und was ggf. angepasst werden sollte – ohne Fachchinesisch, aber mit klarem Blick auf deine Zielgruppe.
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